Auszug aus der Vereinssatzung: § 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt aus dem Verein (Kündigung)
- Ausschluss aus dem Verein
- Streichung aus der Mitgliederliste
- Tod
- Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern).
2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. Diese kann durch ein Einwurf-Einschreiben per Postkarte an die Geschäftsadresse des Vereins oder als E-Mail an die Adresse kontakt@fcb-1927.com erfolgen. Der Austritt kann nur zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres erklärt werden. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.